Der Jahresabschluss hat in diesem Bereich spezielle Informationsbedürfnisse zu erfüllen, die sich meist nach dem Gegenstand der Tätigkeit richten. Zwar ist man hier nicht an die strengen Vorgaben des Handelsrechtes gebunden aber kaum ein Verein arbeitet noch mit der reinen Einnahmen-Ausgabenrechnung. Im Gegenteil – die Vorgaben der Gewinnermittlung und Bilanzierung für Unternehmen setzen sich auch hier immer mehr auf freiwilliger Basis durch. Hier gilt es, den für Ihren Verein/Verband richtigen Weg zu einer auch für die Mitglieder aussagefähigen Rechnungslegung zu finden.