Abos
Abonnement für Zeitungen und Zeitschriften: Die Lieferung ist erbracht, wenn die letzte Zeitung oder Zeitschrift des Abrechnungszeitraums (Monat, Vierteljahr, Halbjahr, Jahr) abgeliefert ist. Für den gesamten Abrechnungzeitraum ist der Steuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt des Endes des Abrechnungszeitraums gilt.