Die neue Grundsteuer – Wir unterstützen Sie

Als Grundstückseigentümer müssen Sie handeln

Jahrzehnte wurden die Grundstücke in Deutschland auf Basis der 1960er, bzw. im Osten sogar der 1930er Jahre bewertet.

In seinem Urteil aus dem Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber ins Pflichtenheft geschrieben, dass sämtliche Grundstücke in Deutschland, ca. 36 Millionen, bis zum Jahr 2022 neu zu bewerten sind.

Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zur Abgabe einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert werden. Die Erklärung muss ab 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 eingereicht werden. Handeln Sie daher bereits jetzt!!

Grundsteuer-Reform: Um was geht es?

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bereits 2018 aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Hintergrund ist die als verfassungswidrig eingestufte Einheitsbewertung, die auf Werten aus den 60-er Jahren (bzw. in den neuen Bundesländern aus den 30-er Jahren) beruht. Somit kann es aktuell zu einer unterschiedlichen Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken kommen.

Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u. a. diese Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückwert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Sie werden in Kürze durch öffentliche Bekanntmachung der Finanzverwaltung aufgefordert, eine Erklärung je Grundstück zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf elektronischem Weg abzugeben. Wenn Sie ein oder mehrerer Grundstücke besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe dieser Feststellungserklärung(en).

Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Darüber hinaus können je nach Bundesland unterschiedliche Bewertungsregelungen gelten. Welches Modell für die Bewertung Ihres Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück gelegen ist.

Das sagt das BMF zur Grundsteuer

Wie können wir Sie unterstützen?

Gerne erstellen wir für Ihr(e) Grundstück(e) die notwendigen Erklärungen und übernehmen für Sie die elektronische Übertragung ans Finanzamt unter Beachtung der Fristen.

Die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte wird planmäßig ab dem 01.07.2022 möglich sein.

Haben Sie Interesse, füllen Sie einfach das unten stehende Formular aus und wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Grundsteuererklärung: Diese Unterlagen brauchen Sie

Worum geht es und was für Unterlagen müssen Sie zusammensuchen, damit wir die neue Grundsteuererklärung gemeinsam und problemlos erstellen können? Antworten zu den Fragen finden Sie in unserem kurzen Video.

Für jedes Grundstück werden verschiedene Angaben benötigt, da grundsätzlich auch für jedes Grundstück eine eigene Feststellungserklärung zu erstellen ist.

Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Die Unterlagen sollten bereits jetzt zusammengestellt bzw. angefordert (z.B. aktueller Grundbuchauszug) werden.

Darüber hinaus werden die Finanzämter in einzelnen Bundesländern in den kommenden Monaten Informationsschreiben versenden, in denen ebenfalls die dort gespeicherten Daten (bspw. Einheitswert-Aktenzeichen und Objektdaten) mitgeteilt werden.

Sofern Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, ist uns Grundsteuer.Team gerne für Sie da.

Unser Team soll Sie unterstützen?
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Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen vom Grundsteuer.Team gerne auch via Videocall über Teams, telefonisch oder in unserer Bonner Kanzlei auch persönlich zur Verfügung.

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Checkliste – Was wird benötigt?

Folgende Unterlagen werden konkret benötigt:

  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstücksart
  • Grundstücksfläche
  • Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
  • Miteigentumsanteil
  • Nutzungsart

Ihr Weg zu unserer Unterstützung