Gemeinnützigkeit

Gemeinnützig sein und gemeinnützig bleiben

Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit können von Körperschaften im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (z.B. eingetragener Verein, GmbH, gemeinnützige Stiftung) in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir bei der Gründung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was in der Folgezeit zu beachten ist und helfen bei der besonderen Form der Abgabe von Steuererklärungen.

Besondere steuerliche Themen stehen im Zusammenhang mit gemeinnützigen Tätigkeiten wie die Behandlung von Spenden, das Sponsoring, die steuerliche Einordnung von Zuschüssen, die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen und die Abgrenzung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu den Zweckbetrieben.

Ihre Ansprechpartner

Gemeinnützigkeit – unsere Experten beraten Sie gerne. Rufen sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin.