Vereine & Verbände, Stiftungen, Schulen & Hochschulen

Beiträge und Spenden in wirtschaftlicher Verwendung

Der Bereich der Non-profit-Organisationen kennt die unterschiedlichsten Zweckbestimmungen. Neben der großen Gruppe der gemeinnützigen Vereine, Kapitalgesellschaften und Stiftungen sind es vor allem die Wirtschafts- und Berufsverbände, die in unserem Wirtschaftsleben eine große Rolle spielen. Sie alle sind keineswegs generell steuerbefreit. Die Befreiung von Ertragssteuern gilt allenfalls für den ideellen und den vermögensverwaltenden Bereich. Im Umsatzsteuerrecht gibt es gar keine Befreiung, die auf die rechtliche Struktur oder eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht gerichtet ist. Hier zählt nur die Frage, ob ein Leistungsaustausch gegeben ist und ob die bestimmte Leistung im Katalog der Umsatzsteuerbefreiungen aufgeführt ist.

So sind es auch meist umsatzsteuerrechtliche Fragen, die geklärt werden müssen. Da ein Großteil der wirtschaftlichen Tätigkeiten dieser beitrags- und zuschussorientierten Organisationen ohne Umsatzsteuer durchgeführt wird, können Umsatzsteuern aus Eingangsrechnungen nicht oder nur zum Teil herausgerechnet werden. Umsatzsteuern sind somit hier ein bedeutender Kostenfaktor.

Ihre Ansprechpartner

Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um diese besonderen Organisationsformen.