Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt! – Wir informieren!

Vergabe startet im November 2024:
Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.06.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) veröffentlicht. Diese Verordnung regelt die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) an Unternehmen aller Rechtsformen in Deutschland.

Die Vergabe der W-IdNr. basiert auf § 139c Abgabenordnung und erfolgt auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Mit der Einführung der W-IdNr. soll eine eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren sichergestellt und die Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und den Behörden vereinfacht werden. Zudem wird die W-IdNr. perspektivisch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz dienen.

Die initiale Vergabe der W-IdNr. soll zum 01.11.2024 beginnen und in mehreren Stufen bis 2026 abgeschlossen werden. Die Nummer besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern und übernimmt die Aufgaben der bisherigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, sollen diese ab dem 30.09.2024 auch als W-IdNr. verwenden können. Wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr., aber mit umsatzsteuerlicher Erfassung (bzw. Befreiung als Kleinunternehmer) wird das BZSt eine W-IdNr. zuweisen und elektronisch mitteilen – vorausgesetzt, sie haben ein ELSTER-Benutzerkonto. Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Verordnungsentwurf regelt zudem Einzelheiten zur W-IdNr. wie den Zeitpunkt der Einführung, Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung der W-IdNr. Die Bundesregierung wird die Verordnung beschließen, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat. Diese Zustimmung wird für den 27.09.2024 erwartet.

Ihre Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Informationen – auch zur Wirtschafts-Identifikationsnummer benötigen, stehen wir Ihnen vom E-Rechnung.Team gerne auch via Videocall über Teams, telefonisch oder in unserer Bonner Kanzlei auch persönlich zur Verfügung.

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Welche Nummern gibt’s?

  • Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)
    Zweck: Eindeutige Identifizierung einer natürlichen Person
    Infos zur IdNr
  • Steuernummer (St.-Nr.)
    Zweck: Identifizierung bei Verwaltungsvorgängen innerhalb eines Finanzamts.
    Infos zur St.-Nr.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)
    Zweck: Dokumentation der Unternehmereigenschaft im EU-Binnenverkehr
    Infos zur USt-IdNr.
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)
    Seit 11/2024 neu eingeführt. Entspricht wesentlich der USt-IDNr, erweitert um ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal