Mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nehmen auch die steuerbefreiten Körperschaften am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil und unterliegen damit der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Das bedingt eine klare Trennung zwischen dem ideellen und dem wirtschaftlichen Bereich insbesondere bei der Gestaltung der Rechnungslegung. Im Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten kommt noch die Abgrenzung zwischen dem sog. Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hinzu. Hier können wir mit langjähriger Erfahrung, umfangreichen Beispielen, der Anwendung von individuell angepassten Kontenrahmen und natürlich auch mit know how bei der Einrichtung ihrer IT-Systeme helfen.
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
Abgrenzen und Durchblick behalten
Ihre Ansprechpartner
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin.
Einige Beispiele unserer Beratungsexpertise:
- Abgrenzung des ideellen Bereichs von betrieblichen Tätigkeiten
- Unterscheidung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes vom Zweckbetrieb